wolfgang, du willst doch nicht etwa behaupten, dass ein "stau" automatisch sämtliche verkehrsregeln außer kraft setzt?! jetzt bewegst du dich nichtmehr auf dünnem eis - du versuchst auf wasser zu laufen...
ob du, auch im falle eines staus, eine geldbuße zu entrichten hast, weil du die geltenden verkehrsvorschriften nicht beachtet hast, liegt wohl im ermessen des ordnungshüters bzw. seiner übergeordneten stellen - an der gesetzesübertretung ändert das aber auch nichts! soweit klar, oder?
mfg