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Alt 23.11.2011, 19:21   #24
neo303
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Xedos 9 KL (2.5) '96
Zitat:
Zitat von xedos1990 Beitrag anzeigen
...
Zusätzlich ist auch nochmal zu erwähnen, dass bei einem Unfall derjenige Schuld ist, der auf der für sein Auto nicht zulässigen Spur unterwegs ist, bzw überholt hat. ...
naaaaaja - würde ich mal dahingehend relativieren, als dass man "in so einem fall damit rechnen muss, zumindest eine teilschuld zugesprochen zu bekommen", natürlich in abhängigkeit von unfallhergang etc.
wenn mir z.b. jemand ungebremst hinten drauf knallt, wird diesem ja normalerweise die volle schuld zuerkannt - da gibt's auch keine ausreden vonwegen "vordermann hat so plötzlich und unvermittelt gebremst", da der hinten fahrende ja einen entsprechenden sicherheitsabstand einhalten muss etc. wenn aber festgestellt wird, dass ich garnicht auf diesem fahrstreifen fahren hätte dürfen, weil mein auto zu breit ist, dann bekomme ich doch nicht automatisch die volle schuld zuerkannt - denn der hinten fahrende hätte ja nochimmer den sicherheitsabstand einhalten müssen. es wird dann whol eher auf eine teilschuld hinauslaufen, bei der beide parteien die jeweils eigenen sachschäden selber tragen müssen (womit die versicherungen mal wieder fein raus wären - außer es kam zu personenschaden).
anders natürlich wenn ich versuche auf einem solchen, zu schmalen fahrstreifen, ein anderes auto zu überholen und dabei seitlich mit diesem kollidiere. da wird's dann schwer, dem anderen eine teilschuld anzuhängen, weil dieser ja aufgrund der fahrstreifenbreite eventuell garnicht die möglichkeit hatte, den unfall zu vermeiden, da er dann seinerseits mit dem rechts von ihm fahrenden kfz kollidiert wäre.
aber von einer "pauschalen vollschuld bei unzulässiger verwendung dieses fahrstreifens" würde ich nicht sprechen. es kommt halt, wie immer, auf den einzelfall an... (siehe: befahren des pannenstreifens - aber das ist ein anderes thema)

mfg
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