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Alt 28.11.2011, 21:24   #4
addicted2xedos
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Zitat von Zachi Beitrag anzeigen
Das liest sich alles ein bisschen wirr, einen "Wiederbeschaffungs-Restwert" gibt es z.B. garnicht. Grundsätzlich kannst Du zum Beispiel auf www.dat.de nach dem Händlereinkaufspreis für deinen Wagen schauen. Bei dem Alter und der Laufleistung kann es durchaus sein, dass durch anstehende Reparaturen, Rost, Beulen usw. der Mehrwert der Gasanlage ziemlich aufgefressen wird. Traurig aber wahr, ein Liebhaberwert wird da nicht berücksichtigt...
Mit Wiederbeschaffungswert-Restwert meinen die wohl ich könnte mir einen vergleihbaren Wagen für 1700€ kaufen und bekomme für meinen alten 660€ vom Händler. Macht dann 1040€ Differenz.

Danke schonmal für die schnellen und interessanten Antworten!
Ich denke nicht das ich nochmal einen Gutachter drauf ansetzen werde, der den die Versicherung eingeschaltet hatte (vom Tüv einer) war schon ganz gut, hat auch ein paar Kratzer übersehen und schien mir wohlgesonnen zu sein...
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