Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 28.11.2011, 22:43   #5
neo303
Benutzer
 
Registriert seit: 17.03.2009
Beiträge: 1.319

Xedos 9 KL (2.5) '96
@zachi: das sollte sich "wiederbeschaffungswert minus restwert" lesen, weil eben der festgestellte wiederbschaffungswert um den restwert der havarie reduziert wird, wenn man sich diesen betrag auszahlen lassen möchte.
natürlich hat man aber auch die möglichkeit, sich den gesamten wiederbeschaffungswert auszahlen zu lassen, wenn man dafür die havarie an die versicherung übergibt.
(wenn ich mich recht erinnere ist es defacto eigentlich so, dass man ohnehin den wiederbeschaffungswert erhält aber von seinem "vorkaufsrecht" gebrauch macht um die havarie von der versicherung "zurückzukaufen" - eben um den preis des höchstbietenden "alternativkäufers". hat mir ein versicherungsheini mal so erklärt. das macht natürlich nur sinn wenn man vor hat, den wagen tatsächlich wieder instandzusetzen, da wohl kaum jemand für einen havarierten x6 die €660,- hinlegen wird...)

mfg
neo303 ist offline   Mit Zitat antworten