Frohes Neues, dein Glück scheint dich ja zu verfolgen
Du hast in allen Sachen recht, selbst ohne Rechtschutzvertrag müsstest du nicht mal auf die Kosten vom RA sitzen bleiben, weil Schuldiger zahlt alles.
Da du auf Ebay einen legalen Kaufvertrag hinterlegt hast, und dieser "Erheblich von der Beschreibung abweicht", kannst du ohne wenn und aber alles zurückbekommen und darüber hinaus hast du auch deine Beweislage.
Steht sogar in den Ebay AGB's drinne.
greetZ
Gkiokan