Zitat:
Zitat von TotoSX
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Mit "Kindergarten" assoziiere ich eher kindisches Verhalten. Sicher war dieser Thread nicht so ernst gemeint, daher ja auch in der Rubrik "Sonstiges", wo das sicher erlaubt ist. Die Intenton war lediglich, auf eine "Kuriosität" im deutschen Straßenverkehrsrecht hinzuweisen. Ich bin mir auch sicher, dass das zu diesem Zeitpunkt nicht jedem bekannt war. Wie breit ein X9 über die Spiegel ist, ist ja immer noch nicht bekannt und der aufgedeckte Fehler im Wiki nicht behoben.
Gruß
Jürgen