also rein bzgl. tüv + "airbag-defekt" habe ich persönlich etwas interessantes erlebt - ich weiß aber nicht, ob das in deutschland genauso geregelt ist wie in österreich!
eine werkstatt hat mal "das pickerl" für ein 306er-cabrio verwehrt, unter anderem wurde als "schwerer mangel" angeführt, dass die airbag-kontroll-leuchte an war.
ich bin dann zum öamtc gefahren und die haben mir mitgeteilt, dass es nur dann ein schwerer mangel ist, wenn auf der sicherheitsgurt-lasche (wo die e-nummer drauf steht) auch "airbag" steht. ist dieser zusatz nicht vorhanden dann muss der airbag nicht funktionieren. es wird nur ein leichter mangel eingetragen.
klär das doch einfach im vorfeld mit denen vom tüv!
mfg
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