Bei uns ist das einfacher und schlicht logisch geregelt: mit leuchtender Airbag- oder ABS-Warnleuchte oder Motorkontrollleuchte kann die TÜV-Hauptuntersuchung nicht erfolgreich bestanden werden.
Ansonsten @LD888: es wäre sehr hilfreich, wenn Du auch kund tun würdest, um welches Auto es überhaupt geht oder es am Besten gleich in Dein Profil eintragen würdest. Dann müsste man nicht immer wieder nachfragen. Wenn ich von "Motorwarnlampe" lese, nehme ich an, dass es sich um einen 2000er X9 handelt?!
Gruß,
Christian
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