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Alt 18.03.2012, 14:57   #6
wirthensohn
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Mazda Xedos 6 2.0 V6 (1992)
Selbst wenn es für die Schmidt-Felgen ein Teilegutachten gäbe - was es nicht gibt, weil diese Einzelanfertigungen sind und nur mit Festigkeitsgutachten ausgeliefert werden - geschweige denn, dass es überhaupt irgendein Papier auf dieser Welt gäbe, das 19"-Felgen auf einem X6 erlauben würde, würde Dir das Teilegutachten für Schmidt-Felgen für den X6 wohl kaum ansatzweise helfen, um 19"-Royal-Wheels-Felgen auf dem X9 abgenommen zu bekommen. Ganz andere Felgen, ganz anderes Auto. Das bringt nix.

Aber ich hatte es doch oben klar erläutert: Du nimmst *irgendein* Gutachten für genau Deine Felgen mit (das für Mazda6 ist gerade zu ideal) und sofern darin ein Festigkeitsgutachten, also die Angabe der zulässigen Radlast enthalten ist, wird es Dir der TÜV-Prüfer abnehmen.

Kleiner Hinweis: nicht jeder TÜV-Prüfer darf solche Abnahmen durchführen. In der Regel sollte sich aber eigentlich in jeder Prüfstation mindestens ein Prüfingenieur aufhalten, der diese Abnahmen durchführen darf.

Wichtig ist übrigens auch, dass Du die korrekt Reifengröße aufgezogen hast. Das müsste hier beispielsweise 235/35R19 für den X9 sein.

Gruß,
Christian
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