Zitat:
Zitat von X6V6HH
und vorallem, ist es zulässig?
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Ist es natürlich nicht. Sieht schick aus, aber man sollte natürlich immer bedenken, dass wenn Du damit in eine Verkehrskontrolle gerätst oder gar mal die Polizei hinter Dir fährt, Du echte Probleme kriegst. Das ist keine zugelassene, geprüfte Leuchte, folglich hat das Auto so seine Betriebsgenehmigung verloren und darf im öffentlichen Straßenverkehr nicht mehr bewegt werden. Das ergibt Mängelkarte, Bußgeld, Punkte in Flensburg, Zwang zur Rückrüstung und Vorführung beim TÜV.... außerdem nötigt solch ein Detail die Ordnungshüter geradezu dazu, ausgiebig nach weiteren unzulässigen Änderungen am Fahrzeug zu suchen....
Gruß,
Christian