Hallo Jürgen,
jetzt habe ich mir noch das gutachten von der H&R Seite runtergeladen und da steht:
...Dieses gutachten gilt bis zu einem Mindestwert der effektiven Einpreßtiefe (dh. Einpreßtiefe des Rades abzüglich Nenndicke der Distanzscheibe) von + 30 mm (Achse 1 und 2)....
Nun weiß ich nicht, welche ET die Originalalufelgen haben, aber ich glaube ET45. Somit wäre 45 minus 30 = 15 mm und damit unzulässig (soferns in AT jemand auffällt und kontrolliert). Stimmt meine rechnung überhaupt? bin ja da nicht wirklich fit...
VG
Klaus
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