Zitat:
Zitat von Xedos9
Nun weiß ich nicht, welche ET die Originalalufelgen haben, aber ich glaube ET45. Somit wäre 45 minus 30 = 15 mm und damit unzulässig (soferns in AT jemand auffällt und kontrolliert). Stimmt meine rechnung überhaupt? bin ja da nicht wirklich fit...
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Autsch, an sowas habe ich überhaupt nicht gedacht.
Ich meine auch, die Enkei Felgen hätten ET 45. Ich hatte ja für meine neuen Felgen vor dem Kauf ausgerechnet, wie sich die Lage nach innen und außen verändern würde und da wusste ich die ET natürlich noch. Die Berechnung hatte ich mir auch gespeichert, aber wegen Totalausfall USB Stick mangels Datensicherung verloren.
Aus der Erinnerung meine ich aber, dass sich die etwa 50 mm Mehrbreite der 8 1/2 Zoll Felgen so aufteilt, dass die innere Kante 15 mm weiter nach innen gekommen ist, die äußere 35 mm weiter nach außen. Der Unterschied in der ET ist dann eben 10 mm. Jetzt habe ich ET 35, passt also.
Im MX-6 Forum schreibt jemand, die hätten ET 35, aber das glaube ich nicht. Steht die ET nicht evtl. sogar auf der Felge drauf? Ich kann leider nicht gucken, weil meine Winterräder noch beim Lackierer sind, wie mir gerade einfällt.
Der Hinweis im Gutachten bedeutet, dass Du mit ET 45 Felgen höchstens 30 mm Spurverbreiterung zugelassen bekommst.
Denn Deine Berechnung ist nicht richtig. Richtig ist es so:
Die Effektive ET ist dann 45 mm (die "reale" ET der Felge) - 15 mm (Nenndicke der Distanzscheibe) = 30 mm, also gerade noch zulässig.
Gruß
Jürgen