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E-Prüfzeichen scheint heutzutage nicht automatisch auch eine Zulassung zu bedeuten. Siehe diverse Xenon-Nachrüstkits: einige davon haben tatsächlich eine E-Prüfung hinter sich und tragen auch ein E-Prüfzeichen, sind aber dennoch in Verbindung mit Halogenscheinwerfern (für die diese Xenon-Nachrüst-Brenner eigentlich hergestellt wurden) unzulässig.
Da heißt es also aufpassen.
Was die Blinkfrequenz angeht, muss man schlicht unterscheiden zwischen der alten Technik mit herkömmlichem Blinkerrelais, wo die Gesamtwiderstände der parallel geschalteten Glühlampen zur Takterzeugung herangezogen gezogen werden - und der aktuellen Technik, bei der der Blinkertakt elektronisch generiert wird und wo das Blinker-Klackern nicht mehr mechanisch von einen Relais, sondern von einem Lautsprecher erzeugt wird.
Bei der "altertümlichen" Variante mit klassischem Blinkerrelais, wie sie auch noch in unseren Xedos' zum Einsatz kommt, ist es üblicherweise in der Regel so, dass bei Ausfall einer Glühlampe der Blinkertakt erhöht.
Gruß,
Christian
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