Also ich kann's inzwischen nicht mehr lesen...
So wie es scheint, gibt es ein Gutachten der DEKRA über den Zustand des Fahrzeugs. Sowas gibt man ja vor dem Kauf in Auftrag, um nicht die Katze im Sack zu kaufen. Hier ist einfach der Zustand des Fahrzeugs beschrieben und das ist doch kein Mängelbericht mit TÜV Relevanz.
Wenn das, was in diesem Bericht steht, nicht mit den Angaben des Händlers übereinstimmt, dann redet man mit dem. Oder man kauft das Auto eben nicht. Man kann doch nicht erwarten, dass der Händler alle "Mängel" (nicht auffällig beschädigte Felgen, Lackmängel, verrosteter Auspuff, der aber noch TÜV ausreichend ist, Teppich weist Gebrauchsspuren auf, usw. usw...) aus diesem Gutachten behebt. Dann würde ich ja vom Händler verlangen, den Zustand des Fahrzeugs in einen Neuwagenzustand zu versetzen.
Immerhin hat er sich bereit erklärt, die TÜV relevanten Mängel zu beheben und das ist mehr als man erwarten kann.
Ich halte Deine Forderungen für extrem überzogen. Ein anderer Händler hätte Dich bereits vom Hof gejagt. Gib das Auto einfach zurück und kaufe Dir für Deine 1400 Euro einen Neuwagen.
Was für eine unsinnige Diskussion...
Gruß
Jürgen
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