@jürgen: auch der öamtc bietet solche ankaufstests, wo viel mehr "bemängelt" wird als tatsächlich tüv-relevant ist. wenn aber in einem kaufvertrag vereinbart wird, dass alle aufgelisteten mängel behoben werden, dann bedeutet das eben alle - nicht nur die tüv-relevanten. so ist nunmal das vertragsrecht.
wie gesagt: meiner erfahrung nach gibt es eben solche und solche prüfer und jeder hat da sein eigenes "steckenpferd", wo er genauer hinschaut - und es gibt wohl auch manche, die für ein "trinkgeld" mal etwas "nicht sehen" oder der schaden erst 5 minuten später beim verlassen des hofes auftritt...
@xedba6: im teilekatalog scheint es den begriff "längslenker" nicht zu geben. gemeint sind damit die oberen "querlenker", die in fahrtrichtung, also längs, verbaut sind. diese sind ständig der witterung und mechanischer belastung ausgesetzt, weshalb sie schnell altern. es gibt prüfer, die sie als schweren mangel beurteilen, weil sie meist oberflächliche risse von mehr als 1mm (bei ca. 50mm gesamtbreite) aufweisen. meiner meinung nach lächerlich, aber wenn der prüfer drauf besteht hat man da eben keine chance...
mfg
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