Kann man machen. Ich hatte damals ein Gutachten beauftragt, die Gegenseite ein weiteres und das Gericht zu guter letzt noch ein drittes, was letzlich genommen wurde. Aber das Auto war gerade 2 Monate alt und hatte 2000 km auf der Uhr.
Bei einem Auto, das so alt ist, dass es in der DAT Liste nicht mehr auftaucht, ist es vielleicht wirklich schwierig. Als einziges könnte ich mir ein Wertgutachten vorstellen. Wenn sowas geht ist das immerhin ein klarer Auftrag und nicht auf der Basis eines fiktiven Pauschalangebotes.
Gruß
Jürgen
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