Zitat:
Zitat von Xebastian
Die Dame ist mir ja zum Dank dann noch Karatekitähnlich in die Beifahrertür gesprungen direkt danach. ^^
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nur so als überlegung: DIESER schaden hat ja nichts mehr mit dem verkehrsunfall zu tun und fällt somit aus ihrer haftpflichtversicherung raus. wie wärs also mit einer klage wegen "mutwilliger sachbeschädigung" oder so?
mfg