Zitat:
Zitat von wirthensohn
Es handelt sich dabei um eine Veränderung einer geprüften und zugelassen Leuchte, wodurch die Leuchte und damit zwangsweise das gesamte Fahrzeug die Betriebsgenehmigung verliert... 
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Absolut richtig, aber für mich ein Bagatelldelikt gegenüber dem Einbau einer z.B anderen (nicht eingetragenen) Bremsanlage - auch wenn es gut gemeint ist.
Bei Unfall mit Todesfolge wirst du am hellen Tag sicher nicht wegen der Nebler verknackt, aber wenn da z.B. andere Bremsen drinne sind ... kann man sicher noch ein Ding wegen fahrlässiger Tötung an die Backe bekommen. Kenne die Rechtssprechung nicht.
Die tausend Euro für den Xedos sind da wohl das geringste Problem.
LG