Nachreichung: Informatives noch bezüglich dem Rechtsstreit.
Zitat:
Laut Tüv, kann man die Mängel nicht eindeutig an dem Vorbesitzer nachweisen, da der Wagen 5 Vorbesitzer hat, zu Alt ist und keine Dokumentation vorhanden sind.
Indem Fall kann der Vorbesitzer trotz der Mängel auf das Tüv Gutachten verweisen und ist damit aus dem Schneider....
Um an mein Recht zu kommen müsste ich gegen die GTÜ vorgehen und selbst wenn, das würde wieder 'Jahre dauern.... und unnötig Kosten.
Also bleib ich auf der Karre sitzen
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