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Alt 12.09.2013, 11:12   #11
CaneFu
Gast
 
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Das ist seit über 1 Jahr gängige Methode. Nachdem die Vorschriften für Sondergenhemigung/Eintragungen verschärft wurden, will jeder Prüfer auf Nummer sicher gehen udn sich nciht zu weit aus dem Fenster lehnen. Da mittlerweile alles genaustens dokumentiert werden muss, weil es von anderer Stelle noch einmal nachgeprüft wird, macht es fast jeder Prüfer so.
Allerdings find ich den preis den dein Ingenieur aufruft etwas happig, ich zahle für eine Einzelabnahme von 4 Rädern 130€.

Aber du brauchst wirklich das Gutachten (oder das Festigkeitsgutachten) der Felge die eingetragen werden soll (diese muss natürlich über eine ausreichende Traglast verfügen) und ein "Vergleichsgutachten" einer anderen Felgen mit den exakt gleichen Dimensionen in dem dann das Fahrzeug auf den die einzutragenden Felge montiert wird, auch expliziet drin steht.

Übrigens gibt es keine Abnahme nach §21. §21 beschreibt einfach nur die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs. Die Abnahme erfolgt gemäß §21 nach §19.2 (Einzelabnahem) und §19.3 (Abnahme in Verbindung mit passendem Teilegutachten).
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