Zitat:
Zitat von CaneFu
Übrigens gibt es keine Abnahme nach §21. §21 beschreibt einfach nur die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs. Die Abnahme erfolgt gemäß §21 nach §19.2 (Einzelabnahem) und §19.3 (Abnahme in Verbindung mit passendem Teilegutachten).
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Na siehste, das kommt dabei raus, wenn man aus der Erinnerung glaubt, man würde es wissen und dann auf nochmaliges Nachschlagen verzichtet. Mach ich meistens nicht.
Vielen Dank für den Kommentar und die Korrektur.
Gruß
Jürgen