egr/agr hat - soweit ich weiß - eigentlich nur den sinn, die abgaswerte zu verbessern, sprich: die jeweilige euronorm zu erfüllen. im schlimmsten fall wird also der nächste abgastest nicht bestanden - ein "geschickter" prüfer kriegt die werte dennoch hin. gegebenenfalls müsste man das egr-ventil noch "austricksen", falls das steuergerät deswegen rumzickt.
im falle einer überprüfung (z.b. prüfzug) KÖNNTE natürlich festgestellt werden, dass hier unzulässige umbauten vorgenommen wurden. ich denke aber nicht, dass das jemandem auffällt, wenn das ordentlich gemacht wurde.
übrigens würde ich keinesfalls das rohr durchschneiden und "irgendwie zuklemmen". eine saubere lösung wäre, entsprechende "blindstoppel" anstatt des verbindungsrohres sowohl in das abgasrohr als auch in die ansaugbrücke zu verschrauben. wenn ich mich recht erinnere müsste das M22 oder M24 (feingewinde!) sein - könnte sein, dass eine öl-ablass-schraube hier passt...

alle angaben ohne gewähr und auf eigene gefahr!!
mfg