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Alt 27.09.2013, 14:44   #6
wirthensohn
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Mazda 3 Fastback (2023)
Mazda Xedos 6 2.0 V6 (1992)
Es spielt gar keine Rolle, wie viele Bremsleuchten zulässig sind - Deine LEDs wären so oder so unzulässig. Denn *jede* Leuchte *muss* zwingend von der Zulassungsbehörde (bei uns das Kraftfahrtbundesamt) geprüft und zugelassen und mit einem entsprechenden E-Prüfzeichen versehen sein.

Auch die Modifikation vorhandener Leuchten bewirkt, dass die Leuchte ihre Zulassung und damit automatisch das gesamte Auto seine Betriebsgenehmigung verliert.

Es sind übrigens sehr wohl zwei zusätzliche Bremsleuchten oberhalb der eigentlichen Bremsleuchten zulässig (dann natürlich ohne dritte Bremsleuchte in der Mitte). Das sind die altbekannten sogenannten "Rentnerfunzeln", die man in den 70er und 80er Jahren öfter mal in Rentnerkarren auf der Heckablage finden konnte. Diese sind grundsätzlich eigentlich immer noch erlaubt - es müssen aber für genau diesen Zweck zugelassene Bremsleuchten (mit E-Prüfzeichen) sein.

Wenn Du irgendwas eigenes zusammen bastelst, ist das nicht nur unzulässig, sondern führt auch automatisch zum Erlöschen der Betriebserlaubnis das Fahrzeugs und bei der nächsten Verkehrskontrolle zu Mängelkarte, Bußgeld, Aufforderung zur Rückrüstung, Vorführung beim TÜV usw.

Über den Sinn, Bremsleuchten in den Innenraum leuchten zu lassen, kann man sicher streiten. Du wirst es aber bei der nächsten Fahrt im Dunkeln verfluchen...

Gruß,
Christian
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