Ich habe mal eine Frage zum zulässigen Reifen Abrollumfang. Das Wiki sagt dazu folgendes:
Zitat:
Gemäß § 57(2) StVZO in Verbindung mit Anhang II 75/443/EWG darf der Abrollumfang des neuen Reifens maximal
1 % größer als der des größten in der Fahrzeug-Betriebserlaubnis genehmigten Reifens und
4 % kleiner als der des kleinsten in der Fahrzeug-Betriebserlaubnis genehmigten Reifens
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Wo kann ich denn die Fahrzeug-Betriebserlaubnis einsehen?
Ich habe nur eine Zulassungsbescheinigung, Teil 1 (Fahrzeugschein) und Teil 2 (Fahrzeugbrief).
In der Zulassungsbescheinigung Teil 2 stehen überhaupt keine Reifengrößen, in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 steht nur noch eine Größe, die Winterreifengröße steht ja garnicht mehr drin.
Heißt das nun
- größter und kleinster genehmigter Reifen ist damit identisch 195/60 R15 ( X6 V6)?
oder kann man - wieder am Beispiel X6 V6
- als größten genehmigten Reifen 185/65 R15 M+S ansehen (Abrollumfang 188.9 cm)
- als kleinsten genehmigten Reifen 195/60 R15 ansehen (Abrollumfang 187.0 cm)
Wir kennen ja die Winterreifengröße 185/65 R15 M+S, aber wo steht die tatsächlich aufgeführt?
Weitere Frage (zugegeben ein bisschen akademisch, würde sich aber auf verwendbare Reifengrößen auswirken): Bei 1% und 4% ist ja nur eine signifikante Stelle angegeben, danach wären ja 1.49% auch noch 1% und somit z.B. 215/40 R18 noch zulässig (1.3% gegenüber Winterreifen). Gegenüber Sommerreifen wären es aber schon 2.3% und damit klar nicht zulässig und folglich nur 215/35 R18 zulässig.
Gerade Prüfingenieure sollten schon mal was von signifikanten Stellen gehört haben und müssten der Argumentation eigentlich zwingend folgen müssn, oder?
Gruß
Jürgen