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Alt 02.11.2013, 10:10   #12
xedba6
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Zitat von ThomasE. Beitrag anzeigen
Glasbruch ist alles am Auto auch die Scheinwerfer oder Rückleuchten etc. also auch die Glühlampen etc.. Es gilt "äussere Einwirkung" also Ursache als Unfall etc. wenn die aufgrund alterung durchbrennen und man macht das geltend ist es Versicherungsbetrug wenns rauskommt.

Umso mehr man seine Versicherung mit Kleinschäden strapaziert umso höher ist das Risiko von Vertragsauflösungen oder Beitragaerhöhungen, gilt gerade für die "Billigversicherer". Wer kein Geld für Glühmittel hat soll sich Fahrrad kaufen
Ich habe es ja auch nicht so gemeint, dass ich jetzt wegen Leuchtmittel die Versicherung betrügen wollen würde (würde ich so wieso nie ! Auch wegen anderer Dinge nicht.). Ich wollte halt nur fragen, da der Text von Cosmosdirekt nicht ganz eindeutig für mich war. Außerdem hätte ich den Vertrag auch unterschrieben, wenn dieser Zusatz nicht dabei wäre.

Jedenfalls Danke auch dir für deine Antwort !
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