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Alt 11.12.2013, 21:19   #1
-=LuX=-
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Xedos 9 2.3i V6 Miller Cycle TB89
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Zulassungsstelle behält Gutachten ein!?

Ich habe mal eine Frage an diejenigen unter uns, die schon einmal eine Fahrzeugänderung nach §19(3) und/oder §21 StVZO bei der Zulassungsstelle in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen haben. Heute hat das meine Frau für zwei Autos für mich erledigt. Ein Auto §19(3), eins §21.

Die Zulassungsstelle hat in beiden Fällen die Seiten der Gutachten einbehalten, auf denen die einzutragenden Daten standen. Die anderen hat sie ausgehändigt.

Ist das so üblich??

Zudem habe ich für das Auto mit der §21 Änderung jetzt auch eine neue Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief) bekommen (natürlich kostenpflichtig), auf der haargenau das gleiche steht, wie auf der alten.

Wozu bitte soll das denn gut sein? Bei dem Auto mit der §19 Änderung hat man das nicht gemacht.

Hat jemand ähnlich, oder auch andere Erfahrungen gemacht? Mich ärgert das und leider habe ich auch vorher keine Kopien gemacht, weil ich damit nicht gerechnet habe.

Gruß
Jürgen
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