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Alt 12.12.2013, 15:24   #3
CaneFu
Gast
 
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Ist eigentl. schon immer so. Steht dann aber im Gutachten expliziet drin. Dran halten tun sich aber eigentl. keine Tüver die ich je kennengelernt hab.
Und nach Einzelabnahmen ist es schon immer so gewesen das eine Korrektur der Fahrzeugpapiere vorgenommen werden muss, wohingegen eine normale Eintragung per "Beipackzettel" bescheinigt wird und dieser dann immer mitzuführen ist.
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