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Alt 12.12.2013, 18:25   #4
-=LuX=-
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@CaneFu
bei meiner Frage ging es nicht darum, ob Änderungen in die Papiere eingetragen werden müssen, sondern dass die Zulassungsstelle die Gutachten EINBEHALTEN hat. Mit dem TÜV hat das auch nichts zu tun.

Wie war das bei Dir?

Gruß
Jürgen
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