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Alt 14.12.2013, 17:22   #12
CaneFu
Gast
 
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Ok, jetzt hab ichs verstanden was du hier wissen willst. Die Änderungsbescheinigungen werden schon immer von der Zulassungsstelle einbehalten, und da ist es egal obs eine Einzelabnahme nach §21 war, oder ne Abnahme mit Teilegutachten nach §19.3! Du hattest in deinem ersten Post was von Gutachten geschrieben, darum war ich etwas irritiert.
Und Gutachten nehm ich nie mit zur Zulassungsstelle, die braucvhen die da doch garnicht, die wollen nur die Änderungsbesch. vom Tüv. Der will die Gutachten sehen.
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