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Alt 30.03.2014, 10:49   #7
ThomasE.
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Zitat von Xedos9 Beitrag anzeigen
Ich kom nun auch mit ein "blöden" Bemerkung. Aber ich glaube, dass in der Bedienungsanleitung von "Zusatzleuchten" und nicht von "Nebelscheinwerfern" die Rede ist....

VG
Klaus
Die genauen Definitionen kommen vom Gesetzgeber und nicht vom Autohersteller, sprich, was in der Bedienungsanleitung steht ist "wurscht".
Nebelscheinwerfer sind Nebelscheinwerfer, Tageslicht ist Tageslicht und alles muss so und son geschaltet sein das es der StrVo entspricht. alles andere sit Spielerei und Blender gibts schon genug.
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