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					Zitat von  Hatschi
					 
				 
				Steht das nicht in eurer StVo das zB. das Verwenden von gedimmten Neblern als TFL verboten ist? 
			
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 In Deutschland sind und waren Nebelscheinwerfer als Tagfahrleuchten unzulässig.
Gemäß StVZO dürfen Nebelscheinwerfer obendrein ausschließlich zusammen mit Standlicht und/oder Abblendlicht leuchten, während Tagfahrleuchten ausschließlich ohne Standlicht und Abblendlicht leuchten dürfen. Somit ist die Verwendung von Nebelscheinwerfern als Tagfahrlicht in Deutschland ohnehin schon ausgeschlossen.
Dimmen von Nebelscheinwerfern wäre allerdings auch schon wieder unzulässig.
Eine legale Möglichkeit, im Xedos unten im Stoßfänger sowohl Nebelscheinwerfer als auch Tagfahrlicht verbauen zu können, wäre, die originalen Nebelscheinwerfer durch die Blenden von Serie 1 (wenn keine Nebelscheinwerfer werksseitig verbaut waren) zu ersetzen und darin dann kombinierte Tagfahrlicht-/Nebelscheinwerfer-Einheiten zu integrieren, die als solche Kombination zugelassen sind.
Ford beispielsweise hat solche Kombinationen in einigen Modellen werksseitig verbaut und es ist zulässig, zugelassene Leuchten von anderen Fahrzeugen zu verbauen. Bei ebay findet man da massenhaft solche kombinierten Leuchten, wie diese hier:
http://www.ebay.de/itm/LED-Tagfahrli...item19e36496f7
Gruß,
Christian