Zitat:
Zitat von Xedos9
Zweite Station:
Ist die Organisation einer Unbedenklichkeitsbescheinigung (d.h. Mazda müsste hier schriftlich mitteilen, dass die RX-8 Felgen / Reifenkombination bei Verwendung am X6 unbedenklich ist) oder zumindest musst du ein Tragfähigkeitswert (zul. Traglast) der Felge vorlegen. In meinem Fall hat BMW Classic aufgrund der auf den Felgen vorhandenen Teilenummer einen Wert per Mail (Wert immer referenziert auf die jeweilige Teilenummer) übermittelt.
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Das bekommst von Mazda leider nicht. Mehrfach von verschiedenen Leuten probiert...

Hier kann man sich bzgl. zul. Traglast max. auf die höchst zul. Achslast vom RX.8 beziehen.
Zitat:
Zitat von Xedos9
Dritte Station:
... TÜV-Stellen von Drittstaaten (bspw. DE) werden - zumindest nach der Auskunft die ich bekam - von den Landesregierungen (siehe 4.Station) nicht anerkannt (rechtliche Aspekte lasse ich außen vor, da sie nicht kurzfristig zur Lösung beitragen).
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Verstehe ich das richtig, dass du damit ein TÜV-Teilegutachten von z.B. einer Felge meinst?
Wenn ja, kann ich mir das nicht vorstellen. Denn es gibt ja meines Wissens keine Teile-Gutachten vom TÜV-Austria.
Sonst wars vom Ablauf her bei mir ähnlich.
Einzige Unterschiede:
- keine Unbedenklichkeitsbescheinigung von Mazda notwendig
- Eintragung von Gewinde-FW + OZ-Felgen