@Hatschi: Tagfahrlicht ist gemäß gesetzlicher Definition allerdings gerade *nicht* das Abblendlicht. Was Du meinst, nennt sich heutzutage Lichtautomatik, speziell mit Dauerlichtfunktion. Tagfahrlicht gemäß Gesetz besteht grundsätzlich immer aus zwei separaten Leuchten, die nur alleine, nicht jedoch in Verbindung mit Abblendlicht und den Schlussleuchten leuchten dürfen
@zimbo_64: Ich würde - um Masseprobleme auszuschließen - mit einem Messgerät beispielsweise direkt am Lampensockel prüfen, ob auf den Plusleitungen Spannung anliegt. Ist dies nicht der Fall, sind jedoch die Glühlampen und alle betreffenden Sicherungen intakt, bleibt eigentlich fast nur noch der Kombischalter (Lenkstockhebel) als Übeltäter übrig.
Du hast aber nicht zufällig solche 100-Watt-Birnen verbaut, die die Kontakte im Lenkstockschalter verbrennen lassen?
Gruß,
Christian