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Alt 24.02.2015, 19:25   #3
wirthensohn
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Mazda 3 Fastback (2023)
Mazda Xedos 6 2.0 V6 (1992)
Der X9 hat diese "kastrierten" hinteren Seitenmarkierungsleuchten (alias Reflektoren) grundsätzlich ausschließlich in rot. Und zwar ab dem ersten gebauten Exemplar bis zum allerletzten Xedos 9 Facelift.

Es handelt sich hierbei um das Originalteil des europäischen Modells, welches im Gegensatz zum japanischen und zum US-Modell keinen Sockel für eine Glühlampe besitzt. Nachweisbar über das EPC (Mazda Ersatzteilekatalog). Dieses Teil ist Bestandteil der europäischen Typgenehmigung für den Xedos 9 - und somit ist das eindeutig zulässig, auch wenn dieser komische TÜV-Prüfer noch so viel Abneigung und Weigerungshaltung an den Tag legen möchte.

Der Prüfer hätte ausschließlich dann recht, wenn bei Dir eben nicht die europäische Variante ohne Leuchtfunktion und ohne Sockel verbaut wäre, sondern die tatsächlich rot leuchtende Seitenmarkierungsleuchte aus dem US-Millenia. Denn bei uns darf es auch hinten nur in gelb zur Seite leuchten, nicht rot. Und die US-Leuchte hat außerdem keine EU-Zulassung.

Meine Meinung: lass Dir von Mazda Deutschland (kundeninfo@mazda.de) schriftlich bestätigen, dass es sich um ein zulässiges Bauteil im Rahmen der europäischen Typenzulassung des Xedos 9 handelt und dann gehst zu genau diesem TÜV-Prüfer, haust ihm den Schrieb achtkantig um die Ohren und verlangst eine kostenlose Nachprüfung.

Gruß,
Christian
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