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Zitat von 535dd
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Ja, die müssen vom TÜV abgenommen werden und in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Ohne Eintragung hat Dein Xedos keine Betriebsgenehmigung und darf im öffentlichen Straßenverkehr nicht bewegt werden. Die nächste Verkehrskontrolle kann mit Bußgeld, Mängelkarte und Anordnung zur TÜV-Vorführung unangenehm werden
Und nein, auch beim freundlichen Mazda-Händler und sogar bei Mazda höchstpersönlich wirst Du kein Teilegutachten für die Felgen erhalten. Es gibt schlicht kein Gutachten dafür, weil die Felgen lediglich eine Zulassung im Rahmen der Betriebsgenehmigung des Mazda 6 besitzen.
Falls Du einen TÜV-Prüfer findest, der Einzelabnahmen durchführen darf und dazu auch noch willig ist, kannst Du die Räder per Einzelabnahme nach §21 StVZO abnehmen lassen. Das geht mit etwas Glück (da wurden die Richtlinien vor einigen Jahren leider strenger), kostet aber einen kleinen dreistelligen Betrag.
Obwohl das offiziell eigentlich gar nicht mehr gerne gesehen wird, ist es dennoch immer noch möglich. Ich weiß es, weil ich ständig solche Sachen veranstalte, zuletzt mit den 18"-Serienfelgen vom Mazda 6 GH auf meinen letzten Xedos 6.
Edit: allerdings ist der Abrollumfang für den Xedos 9 wohl deutlich zu gering und damit möglicherweise mit diesem Reifenformat gar nicht zulassungsfähig. Das Reifenformat würde eher an den Xedos 6 passen, aber wohl nicht am Xedos 9: 215/50R17 wäre das geeignete Format; das hatte ich selbst schon damals unter meinem Xedos 9 im Winter. 215/45R17 ist mehr als 3% zu klein. Könnte schwierig werden...
Gruß,
Christian