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Alt 21.03.2016, 10:10   #5
wirthensohn
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50 Euro kostet eigentlich schon eine normale Abnahme nach §19(3) StVZO. Wenn Du nur 50 Euro bezahlt hast, war es entweder keine "echte" Einzelabnahme (§19(2) oder §21 StVZO) oder der Prüfer war so nett, Dir nur eine normale Abnahme zu berechnen. Das kann der Prüfer nämlich machen, wie er froh und lustig ist. Regulär kostet eine Einzelabnahme inzwischen immer dreistellig.

Gruß,
Christian
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