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Alt 18.05.2016, 12:04   #938
Xedos9
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Xedos 6 V6 Bj.92 EB; MX-6 V6 Bj.92 de facto EB
In Österreich hat es den Miller nie (offiziell) gegeben, max. als Import.

Sollte der X9 Miller noch nicht in Österreich zulassungsfertig sein, so wird man dafür folgendes machen:
Da der X9 Miller wahrscheinlich noch kein COC-Papier hat (vermute ich mal), muss bei der Landesregierung einzelgenehmigt werden. Kostet so weit ich mich erinnere (zumindest bei Oldtimer) etwa 120EUR. Sollte der X9 Miller bereits ein COC-Papier (Certificate of Confirmination) haben, so wird deutscher TÜV und die deutschen Papiere anerkannt. M.E. wird da EU-Recht nicht konsequent umgesetzt, da auch ohne COC Papier eine, bspw. deutsche Genehmigung vorhanden ist und da KFZ europäisch geregelt ist, hier kein "Zusatzaufwand" sein sollte. Anders bei KFZ aus bspw. USA.

Wie auch immer, jedenfalls wird bei der Einzelgenehmigung das Fahrzeug in die Fahrzeugdatenbank mit der Überprüfung eingetragen, mit COC-Papier muss das kostenpflichtig vom Importeur (also via Mazda-Händler an Mazda-Klagenfurt) gemacht werden. Der Händler / Mazda Klagenfurt kann und wird dafür was verlangen (BMW verlangt hier 180EUR - also mehr als die Landesüberprüfungsstellen bei der Einzelgenehmigung). Um bei dem Beispiel zu bleiben, fallen also entweder die Kosten für die Einzelgenehmigung oder im Falle COC die Kosten für die Eintragung in die Fahrzeugdatenbank an.

Mit der Einzelgenehmigung / oder den COC-Dateneintrag kann dann die österreichische Normverbrauchsabgabe an das Finanzamt abgeführt werden. Diese berechnet sich als Prozentwert vom Zeitwert und ist verbrauchsabhängig. Da der X9 Miller nicht gerade eine Spardose ist, ist wohl eher der Maximalwert anzusetzen, aber sagen wir mal 16%.

Als Berechnungsbasis dient bestenfalls der Nachweis über den Kaufpreis oder - eher wahrscheinlich - ein Wertgutachten (bspw. über einige ÖAMTC / ARBO (vgl. mit ADAC in De) Niederlassungen.

Sollten also die 800EUR halten, so kommt dann noch oben drauf 16% Normverbrauchsabgabe und 20 % Mehrwertsteuer auf die Normverbrauchsabgabe, also eigentlich in diesem Fall 19,2%. Bei 800EUR wären das also etwa 160EUR - nicht viel. Sollte allerdings das FA die 800 EUR als Zeitwert nicht anerkennen (was im Zweifel so sein wird) und das Auto im Gutachten dann auf 3.000EUR geschätzt wird, dann macht die Steuer halt schon 600EUR aus...

Erst nach Bezahlung kann dann zugelassen werden. Aktuell kostet dies dann nochmals um 190EUR.

Alles klar? Etwaige Reparaturen (Mängel die bei der Einzelgenehmigung gefunden werden) sind da natürlich nicht inkludiert.

In Summe eine Menge Arbeit mit nicht sicher kalkulierbaren Aufwand. Daher wird der Händler froh sein, den Wagen verkaufen zu können (Export?)

VG
Klaus

@ Christian: ich glaub in Bezug auf Doppel- und Dreifachbesteuerung können unsere Länder ziemlich viel...
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