siehste schon hast du gute Changen. Man muss dir noch vor Ort die Ordnungswiedrigkeit benennen und man muss dir in dem Moment die Möglichkeit geben dich darüber zu äussern. Beides ist nicht passiert und somit könnte man dir alles vorwerfen. Damit aber sowas vermieden wird legt die Gesetzesregelung genaue Vorgehensweisen fest. Man muss den Beschuldigten noch vor Ort mit der Sache Konfrontieren und dem Beschuldigten die Ordnungswiedrigkeit die gemacht wurde bekannt geben sowie die Gelegenheit geben sich zu der Sache zu Äussern.
Dies ist nicht geschehen und evtl. Fehler bei der Messung sin dauch nicht mehr nachvollziehbar.
Wie heist es bei uns im Amtsdeutsch??
Im Zweifel für den Angeklagten
mfg
mitoma
KLR-Aktion