@Wikinger: der KLR alleine würde Dir aber wenig bringen. Denn Du bräuchtest auch noch den zwingend erforderlichen Steueränderungsantrag, also das Blankoformular, das jedem KLR in Form eines einzigen Exemplars beiliegt.
Dieses muss ausgefüllt, von der einbauenden (AU-berechtigten-) Werkstatt abgestempelt und bei der Zulassungsstelle vorgelegt werden. Nur mit diesem Steueränderungsantrag, in dem dann auch die Fahrgestellnummer Deines Xedos eingetragen werden muss, kann der KLR zu einer Steueränderung führen.
Einen unausgefüllten Steueränderungsantrag wirst Du möglicherweise auch nicht mehr beschaffen können, weil es den KLR-Hersteller schon seit einigen Jahren gar nicht mehr gibt...
Grüße,
Christian
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