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Alt 04.12.2025, 17:36   #30
JWBehrendt
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Registriert seit: 07.04.2006
Beiträge: 1.194
Hi,
doch, ich hab' Dich schon verstanden.
Hier in D müssen die am Fahrzeug verbauten Felgen & Reifen im Fahrzeugschein I aufgeführt sein. Ist Deine Wunschkombi nicht dort aufgeführt, muss diese eingetragen werden.
Die Prüfer hier in D haben für (fast) jedes Fahrzeug - zumindest für die Reifen & Felgen - auf ihrem Computer die möglichen Kombinationen zur Auswahl.
Sollte deine Wahl nicht mit dieser Liste übereinstimmen, musst Du schon sehr gute faktische & plausible Argumente vorbringen, um den Prüfer evtl. von Deiner Wahl zu überzeugen.
Sollte Dir dies nicht gelingen, gibt es keinen Eintrag im Fahrzeugschein und es bleibt nur ein neuer Versuch bei einer anderen Prüfstelle.


VG, John
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Es wird Wagen geben, die von keinem Tier gezogen werden und mit unglaublicher Gewalt daherfahren.
Leonardo Da Vinci (1452 - 1519)

Geändert von JWBehrendt (04.12.2025 um 17:49 Uhr)
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