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Alt 04.12.2025, 23:39   #33
JWBehrendt
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Zitat:
Zitat von Mazda RX-7 SA Beitrag anzeigen
Das macht es dem Prüfer leicht "JA" zu sagen.
Bedeutet aber nicht, dass nur diese Größen zulässig sind. Und das is der Punkt auf den ich hinaus will!!!!
Ja, aber eben nur in dem begrenzten Rahmen seiner Computerliste.
Wenn Du aber eine ABE hast, egal ob für Felgen oder Fahrwerke, gelten diese nur für die im ABE-Text benannten Zubehörteile & den beschriebenen Bedingungen.
Sollte also z.B. die ABE für's Fahrwerk bestimmte Felgen & Reifen vorgeben, kann die ABE für die Felgen ungültig werden, etc.


Wenn also die ABE's sich gegenseitig ausschließen, kommt eine kostenpflichtige Abnahme ins Spiel wie @wirthensohn sie hier beschrieben hat:


Zitat:
Zitat von wirthensohn Beitrag anzeigen
... Willst Du abweichend vom Teilegutachten aber ein anderes Reifenformat fahren, also beispielsweise 215/45R17, dann ist das Teilegutachten praktisch hinfällig und Du brauchst eine gerne mal als Einzelabnahme bezeichnete TÜV-Abnahme nach §21 bzw. §19(2) StVZO statt der einfachereren §19(3) gemäß Teilegutachten. Der Aufwand bei einer §21 oder §19(2) ist deutlich höher und die Kosten dementsprechend.

So verhält es sich auch mit ABEs: es gibt (oder gab) sehr viele Felgen am Markt, die in Verbindung mit 215/40R17 sogar eine ABE mitbringen, mit der die Räder explizit abnahme- und eintragungsfrei sind, solange nicht noch etwas anderes am Fahrwerk geändert wurde. Willst Du hier aber 215/45R17 fahren, bist Du schon wieder zwangsweise bei einer kostspieligen Einzelabnahme, weil die ABE halt nur für 215/40R17 gilt.
Grüße Christian

Wohlgemerkt, so läuft's in D & ich könnte mir vorstellen, daß es in A ähnlich abläuft.


VG John
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Es wird Wagen geben, die von keinem Tier gezogen werden und mit unglaublicher Gewalt daherfahren.
Leonardo Da Vinci (1452 - 1519)
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