Aha? Ist mir entgangen.
Du brauchst für die Zulassungsstelle auf jeden Fall einen aktuellen AU-Bescheid. Aber Deiner wird dann ja aktuell sein. Und erneut eine AU durchzuführen, macht schlicht keinen Sinn, da ja - wie erwähnt - eine AU bei warmem Motor durchgeführt wird und der KLR zu dem Zeitpunkt nicht mehr arbeitet.
Gruß,
Christian
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