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Alt 03.10.2005, 08:57   #8
wirthensohn
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Mazda 3 Fastback (2023)
Mazda Xedos 6 2.0 V6 (1992)
Vorsicht mit dem Xenon-Mist!!!

Xenon-Brenner haben in der Regel in extra Vorschaltgerät dabei, weil sie nicht mit 12V arbeiten, sondern mit 400 Volt gezündet werden müssen und dann 20V zum weiterbrennen benötigen.

Allerdings muss ich nochmal darauf hinweisen, dass solche Teile schlicht verboten sind! Egal, was mancher eBay-Anbieter behauptet und welche ach so tollen Gutachten beiliegen!

Unsere Scheinwerfer sind für H1-Leuchtmittel konstruiert und für H1 zugelassen. Baut man nun andere Leuchtmittel ein (H3, H4, Xenon, etc.), dann verliert der Scheinwerfer und damit automatisch das ganze Auto seine Betriebsgenehmigung und den Versicherungsschutz!

Punkt. So steht's unmissverständlich im Gesetz.

Solltest Du mit einem Xenon-Brenner mal in eine Verkehrskontrolle geraten - und gehe mal davon aus, dass jeder Verkehrs-Polizist eine Xenon-Nachrüstung sofort erkennt - dann gibt es einen Mängelbericht, Bußgeld, Punkte in Flensburg und viel Rennerei wegen Rückrüstung und TÜV-Verführung.

Ich wollte nur sicherheitshalber darauf hingewiesen haben...

Gruß,
Christian

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