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Alt 03.10.2005, 21:43   #10
wirthensohn
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Mazda 3 Fastback (2023)
Mazda Xedos 6 2.0 V6 (1992)
Re: Vorsicht mit dem Xenon-Mist!!!

Das ist bedingt richtig. Das Gesetz schreibt in Verbindung mit Xenon-Licht zwingend eine Scheinwerferreinigungsanlage und eine automatische Leuchtweitenregulierung vor. Erstere wurde für den Xedos angeboten und lässt sich mit Originalteilen nachrüsten, Letztere kann man anderweitig mit Teilen nachbauen.

Da bleibt aber immer noch die besagte andere Stelle im Gesetz, die ganz klar besagt, dass Leuchten (Scheinwerfer) nur mit den für sie explizit zugelassenen Leuchtmitteln (bei uns H1) bestückt und verwendet werden dürfen. Bei Bestückung mit anderen als den zugelassenen und in Verbindung mit den jeweiligen Leuchten geprüften Leuchtmitteln erlischt die Betriebserlaubnis.

Darüber kann und darf sich auch ein TÜV- oder DEKRA-Prüfer nicht hinweg setzen. Es gibt zwar schon einige wenige Leute, die sich solche eine "Xenon-Umrüstung" mit normalen Scheinwerfern eingetragen bekommen haben, aber laut Aussage der obersten Stelle des TÜVs (auf meine Anfrage hin) ist dies nicht zulässig und ein Prüfer, der das abnimmt, muss damit rechnen, dass er seinen Job verliert...

Gruß,
Christian

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