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Alt 06.10.2005, 13:28   #7
wirthensohn
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Mazda 3 Fastback (2023)
Mazda Xedos 6 2.0 V6 (1992)
Neuer Schein, so ein Blödsinn...

Moin zusammen,

habe mir heute bei der Zulassungsstelle zwangsweise einen neuen Fahrzeugschein (jetzt Zulassungsbescheinung Teil 1) abholen müssen (wegen Kaltlaufregler).

Ich habe nicht schlecht gestaunt, nachdem die nette Dame in der Zulassungsstelle nach ausgiebiger Inspizierung meiner ausgiebigen Eintragungen auf dem Fahrzeugschein nebst Beiblatt, mir spontan zu verstehen gab, dass von den langen Romanen (Eintragungen) nun leider nicht mehr viel übrig bleiben würde.

Zur Veranschaulichung - vorher sah das so aus:



Von diesen penibel genau und aufwändig über die Jahre zusammengetragenen Eintragungen blieben nun folgende, klägliche Überreste übrig:



So weit, so schön. Das brachte mich dann natürlich sogleich zu einer recht wichtigen Frage: was sagt wohl die Polizei bei einer Kontrolle dazu, wenn keine Eintragungen mehr dort stehen?

Klare Aussage: hmmm... tja... aber das ändert sich ja eh täglich... (achselzuckend, mit leicht resignierend verzweifeltem Unterton in der Stimme).

Es ist wohl künftig so, dass man die sog. Eintragungen nicht mehr im Schein vorfindet, sondern immer (wie eigentlich bisher auch) Abnahmebescheinigungen von TÜV/DEKRA und ABEs immer mitführen muss. Die Polizei wird dann halt bei einer Kontrolle bei mir einen inzwischen recht dicken Ordner mit Abnahmen, Teilegutachten und ABEs durchblättern müssen. Toll gemacht, EU!

Und jetzt kommt's: kauft man sich neue (eintragungspflichtige) Felgen oder dergleichen, dann müssen diese wie bisher von TÜV/DEKRA abgenommen werden. Die Bescheinung dafür muss dann im Auto mitgeführt werden - der gewohnte Gang zur Zulassungsstelle aber entfällt gänzlich!

Gruß,
Christian

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`92 Xedos 6 V6 Serie 1 @ LPG/Autogas =>
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