Tja, denkste. So einfach ist das nicht - ohne Gesetze geht in Deutschland nichts.
Diese Sache mit dem selbstleuchtenden Kennzeichen hat sich VW ausgedacht. Es handelt sich um ein spezielles, transparentes Folienkennzeichen mit dahinterliegender Elektrolumineszenzfolie. VW - und nur VW - hatte dafür eine Sondergenehmigung vom BMVBW (Bundesverkehrsministerium).
Nun trat am 19.04.2002 aus diesem Grund die Kennzeichenausnahmeverordnung (KennzAusV, BGBl.III 402-28-2) in Kraft, die solche Kennzeichen unter definierten Voraussetzungen auch für andere Fahrzeuge (nicht nur für den Phaeton) zulässt. Das Kennzeichen musste aber eine spezielle, gesetzlich zugelassene Variante sein. Einfach mal mit 'ner Folie hantieren geht also nicht.
Kleiner Haken: die KennzAusV trat mit Ablauf des 29.April 2005 außer Kraft. Folglich darf nur noch der Phaeton - dank Ausnahmegenehmigung - diese selbstleuchtenden Kennzeichen haben
Übrigens: so ein Kennzeichen stand beim Phaeton auf der Sonderausstattungsliste für bescheidene 345 Euro, wird aber laut VW-Fahrzeugkonfigurator nicht mehr angeboten...
Gruß,
Christian
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`92 Xedos 6 V6 Serie 1 @
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