Das Reißverschlußverfahren findet rein rechtlich gesehen nur Anwendung wenn aus 2 Fahrstreifen 1 wird oder es eine Engstelle gibt.Wenn du auf die Autobahn willst auf der Stau ist bist du auf den guten Willen derjenigen angewiesen die im Stau stehen daß dich einer rein läßt.Erzwingst du dir das Einfahren ist das Nötigung und Verkehrsgefährdung.Ich hatte mal einen Beifahrer der Depp hat immer wenn Rechts ein Stau war die linke Seite auch zu gemacht daß die PKWS nicht alle an uns vorbeiziehen konnten,sowas ist auch Nötigung und total bescheuert.Du hast Recht man soll ZÜGIG auf die Autobahn fahren ,aber wenn es nicht geht ist halt Rück-und Vorsicht angesagt!!!!!! So schwer dir das auch fällt.
MfG.
ALEX
XEDOS + ICH = :top: