Bevor dazu Fragen aufkommen und sich gleich wieder Einige über diese Idee freuen:
Die Nutzung der Nebelscheinwerfer ohne Stand- und Abblendlicht ist gemäß dem Erlass vom 06.April 2006 zur 27.KFG-Novelle, "Verwendung von Nebellicht am Tag", betreffend §99 Abs. 5a KFG in Österreich zulässig, sofern die Nebelscheinwerfer in die Front des Fahrzeugs integriert sind. Nachrüst-Nebler dürfen nicht als Tagfahrlich genutzt werden.
In Deutschland dürfen nach wie vor Nebelscheinwerfer nur in Verbindung mit Stand- und/oder Abblendlicht und auch dann ausschließlich bei Sichtbehinderungen durch Nebel, Regen und Schneefall verwendet werden.
Ich wollte es nur mal erwähnt haben
Gruß,
Christian
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`92 Xedos 6 V6 Serie 1 @
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