Ein abgemeldetes Auto darf grundsätzlich gar nicht im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden!
Was außer dem bekannten orangenen Aufkleber und dem kostspieligen Abschleppen nach 4 Wochen aber passiert, weiß ich nicht.
Gruß,
Christian
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`92 Xedos 6 V6 Serie 1 @
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