Re: HILFE, mein X liegt im Sterben (Teil 2)....
JA ob das nur für personengeschädigte is, is ne gut frage. aba hier n beitrag vom inet:
Weg zur Arbeit: Der Weg von und zu der Arbeitsstelle ist keine betriebliche Tätigkeit, sondern Sache des Arbeitnehmers. Aus sozialpolitischen Gründen besteht jedoch gesetzlicher Unfallversicherungsschutz für den direkten Weg von zu Hause zur Arbeit und zurück. Dieser Versicherungsschutz entfällt, sobald die öffentlichen Wege und Straßen verlassen werden, z. B. durch Betreten eines Geschäfts.
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